Baumängel: Treppe fehlte bis zur letzten Rate
Pfusch am Bau
verursacht Schäden von 3,4 Milliarden Euro im Jahr. Wie man
sich schützt.
Rainer Horn Hamburg
Die Baufirma hatte bei einem seiner Kunden mit dem Einbau der
Geschosstreppe so lange gewartet, bis der Bauherr die letzte Zahlungsrate
überwiesen hatte. „32 Mängelpunkte habe ich bei
der Endabnahme gefunden, und der Bauherr hat nichts in der Hand,
um auf die Baufirma Druck auszuüben", sagt er. Denn
das beste Druckmittel, um die Ausbesserung von Mängeln sicherzustellen,
ist das Einbehalten eines angemessenen Geldbetrages. „Ein
Prozent der Bausumme ist da bis zur Endabnahme zu wenig",
so Staudinger. Verbraucherschützer raten zu mindestens fünf
Prozent. Übrigens kann das Zurückbehaltungsrecht von
Geld für die Mängelbeseitigung durch keine Klausel im
Vertrag ausgehebelt werden - sie sind unwirksam.
„Die häufigsten Mängel finden wir in der Dämmung
der Außenhülle wie der Wärmedämmung, der
Winddichtigkeit und den Feuchtesperren im Kellerbereich und darüber",...
...“Der Bauherr hat das Recht, mindestens die dreifachen
Beseitigungskosten für einen Mangel einzubehalten. Er muss
die Beseitigung eines Mangels nur noch einmal anmahnen und eine
angemessene Frist setzen (schriftlich per Einschreiben mit Rückschein),
bevor er ihn durch eine andere Firma beheben lassen kann“...
...“Wichtig: Das Einbehalten des Geldes ist dabei nicht
nur bei der Endabnahme möglich, sondern jederzeit, sobald
ein Mangel erkannt wird, aus der Zahlungsrate, die für die
fehlerhafte Leistung bestimmt war. „Ein Bauherr sollte seinen
Bau und Mängel laufend durch Fotos dokumentieren. Auch über
Gespräche mit dem Bauunternehmen sollten Aktennotizen angefertigt
werden",...“Das helfe, falls es zum Streit kommt. „Als
Sachverständige versuchen wir aber immer, eine außergerichtliche
Einigung hinzubekommen", sagt er. Laufende Kontrollen während
der gesamten Bauzeit sind besser als nur eine Schlussbegehung.
Denn wer erst zur Endabnahme einen Experten holt, nimmt in Kauf,
dass viele Mängel gar nicht mehr zu erkennen sind, weil sie
bereits zugebaut, verputzt oder verschalt sind. Das kann lebensgefährlich
sein, wie ein Fall des VPB zeigt: Dort lagen die Deckenplatten
nur 1,0 bis 1,5 Zentimeter auf den Wänden auf. Die Firma
verweigerte eine Ausbesserung. Die Baubehörde ließ
die Baustelle daraufhin sofort stilllegen.
Handelt es sich dagegen um Abweichungen innerhalb handelsüblicher
oder technisch zugelassener Toleranzen, liegt kein Mangel vor
- oft ist dies bei Holzmaserungen und Fliesenmustern strittig.
Auch wenn die Mängelbehebung unverhältnismäßig
aufwendig ist, kann die Baufirma die Beseitigung verweigern -
etwa bei einem kleinen Kratzer auf dem Fensterglas. Dann kann
der Bauherr aber trotzdem den Kaufpreis mindern. Auch nach Fertigstellung
eines Hauses können Unternehmen noch in die Pflicht genommen
werden: Die Gewährleistungsfristen für Mängel am
Bauwerk betragen fünf Jahre (bei Verträgen nach VOB:
vier Jahre), an Grundstücksarbeiten und an beweglichen Gütern
zwei Jahre.
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HÄUFIGE
BAUMÄNGEL
Rohbau
-unzureichende Abdichtung des Kellers gegen Bodenfeuchtigkeit
-Leitungsdurchgänge durch Kelleraußenwand nicht fachgerecht
abgedichtet
-Verwendung einer nicht zugelassenen Dämmung im Sockelbereich
-Sparren zu dicht an das Mauerwerk gelegt (Es passt keine Dämmung
mehr dazwischen)
-zulässige Maßtoleranz im Rohbau überschritten
Innenausbau
-Abdichtung der Bäder und Duschen fehlt
-Estrichhöhen stimmen nicht
-Dämmung unter dem Estrich lückenhaft verlegt
-Bodenfliesen liegen hohl
-Rolladenkästen nicht gedämmt
-Fensteranschlüsse zum Mauerwerk nicht dicht
-Kratzer auf der Fensterscheibe
(Scheiben sollten bei der Abnahme geputzt sein)
-Haustüren schließen nicht dicht
(Kontrolle mit Blatt Papier vornehmen)
-hinter Installationsrohren ist nicht geputzt (Mauerwerk so nicht
luftdicht)
-luftdichte Gebäudehülle nicht fachgerecht hergestellt
-Lattung für Gipsbauplatten zu nass, Abstand zu groß
oder Latten zu dünn
-nicht imprägnierte Gipskarton-Platten in Feuchträumen
eingebaut
Installation
-Schallbrücken zum Mauerwerk vorhanden
-Kratzer auf den Objekten
-Hausanschlusskasten nicht beschriftet
-Heiz- oder Warmwasserleitungen nicht gedämmt
-Dachrinnen nicht dicht, mit Gegengefälle oder nicht gereinigt
Außenanlagen
-Verbaute Hölzer im Außenbereich nicht geschützt
-falsches Anfüllmaterial verwendet
-Plattenbeläge haben Gefälle zum Haus
(Quelle: vzbv/Kfvu)
Die Auflistung zeigt nur eine Auswahl gängiger
Baumängel. Die schwerwiegendsten Mängel sind von Laien
oft nicht zu erkennen.
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